Warum du dich als Anwalt nicht auf dein Versorgungswerk verlassen solltest

Du zahlst jeden Monat viel Geld in dein Versorgungswerk. Aber was passiert, wenn du morgen nicht mehr als Anwalt arbeiten kannst?

Als Rechtsanwalt hast du vermutlich vorgesorgt.

Du zahlst regelmäßig Beiträge in dein berufsständisches Versorgungswerk. Vielleicht hast du zusätzlich eine private Altersvorsorge aufgebaut. Und möglicherweise denkst du:

„Wenn mir gesundheitlich etwas passiert, bin ich über mein Versorgungswerk abgesichert.“

Genau hier liegt ein häufig unterschätztes Risiko.

Denn die Berufsunfähigkeitsabsicherung eines Versorgungswerks funktioniert nicht automatisch wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Und im Ernstfall kann genau dieser Unterschied entscheidend sein.

Ein aktueller Leistungsfall zeigt, wie groß die Lücke sein kann

Ich begleite aktuell einen Leistungsfall einer Rechtsanwältin, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt ist.

Die gesundheitlichen Einschränkungen sind so erheblich, dass eine weitere Ausübung ihrer bisherigen anwaltlichen Tätigkeit nicht möglich ist.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Leistungsfall nach eingehender Prüfung anerkannt und zahlt die vereinbarte monatliche BU-Rente.

Das ist die gute Nachricht.

Die andere Seite ist wesentlich komplizierter:

Das zuständige Versorgungswerk erkennt die Berufsunfähigkeit nicht in gleicher Weise an.

Warum?

Weil für die Leistung aus dem Versorgungswerk nicht allein entscheidend ist, ob die bisherige konkrete anwaltliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Je nach Satzung des jeweiligen Versorgungswerks können weitere Voraussetzungen hinzukommen – beispielsweise die Aufgabe bzw. Rückgabe der Zulassung und die vollständige Einstellung bestimmter berufsspezifischer oder vergleichbarer Tätigkeiten.

Und genau hier wird es für viele Rechtsanwälte interessant.


Versorgungswerk und private BU sind nicht dasselbe

Viele Rechtsanwälte gehen davon aus:

„Ich zahle einen hohen Beitrag in mein Versorgungswerk. Damit ist meine Arbeitskraft doch abgesichert.“

Das ist so pauschal nicht richtig.

Ein Versorgungswerk ist in erster Linie Bestandteil deiner berufsständischen Alters- und Versorgungssicherung.

Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente ergeben sich aus der jeweiligen Satzung und können sich erheblich von den Bedingungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden.

Bei einer privaten BU wird grundsätzlich darauf abgestellt, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines entsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für den vereinbarten Zeitraum nicht mehr zu mindestens dem tariflich festgelegten Prozentsatz ausüben kannst.

Beim Versorgungswerk können dagegen zusätzliche Anforderungen bestehen.

Das bedeutet:

Du kannst berufsunfähig im Sinne deiner privaten BU sein und trotzdem Schwierigkeiten haben, Leistungen aus deinem Versorgungswerk zu erhalten.

Genau deshalb sollte ein Rechtsanwalt beide Systeme getrennt betrachten.


Besonders wichtig: Was darfst du nach Aufgabe deiner Anwaltstätigkeit noch machen?

Dieser Punkt wird häufig unterschätzt.

Denn was passiert, wenn du deine Zulassung zurückgibst und anschließend beispielsweise noch

  • als Dozent tätig bist,
  • juristische Fachseminare anbietest,
  • Fachliteratur veröffentlichst,
  • beratend tätig bist oder
  • eine andere Tätigkeit mit juristischem Bezug ausübst?

Ob eine solche Tätigkeit einer Leistung aus dem Versorgungswerk entgegensteht, hängt von der konkreten Satzung und der Rechtsprechung zum jeweiligen Versorgungswerk ab.

Dass dies keineswegs nur Theorie ist, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg.

Urteil: Keine Leistung trotz aufgegebener Kanzlei

Das VG Würzburg hatte 2022 über den Fall einer Rechtsanwältin zu entscheiden, die ihre Kanzlei aufgegeben und ihre Zulassung zurückgegeben hatte.

Sie übte anschließend weiterhin Lehrtätigkeiten auf juristischem Gebiet aus.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass diese Tätigkeiten einer Gewährung des Ruhegeldes wegen Berufsunfähigkeit entgegenstanden.

Entscheidend war dabei unter anderem, dass die maßgebliche Satzung die Berufsunfähigkeit nicht ausschließlich auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwältin bezog. Das Gericht stellte vielmehr darauf ab, welche beruflichen Tätigkeiten aufgrund Ausbildung, beruflichem Werdegang und Qualifikation ausgeübt werden können.

Das Urteil trägt den bezeichnenden Titel:

„Kein Ruhegeld bei Dozententätigkeit des Rechtsanwalts trotz Berufsunfähigkeit“

Das Urteil zeigt sehr deutlich:

Die Aufgabe der Kanzlei und sogar die Rückgabe der Zulassung müssen nicht automatisch bedeuten, dass das Versorgungswerk anschließend eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt.


Der entscheidende Unterschied: Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen.

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung eines Versorgungswerks ist nicht zwingend mit einer privaten BU gleichzusetzen.

Die konkrete Definition hängt von der jeweiligen Satzung ab.

In der Rechtsprechung wird beispielsweise deutlich, dass es bei bestimmten Versorgungswerken nicht ausschließlich auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ankommt, sondern auch auf andere Tätigkeiten, die aufgrund der Ausbildung und Qualifikation ausgeübt werden können.

Das VG Würzburg hat ausdrücklich herausgestellt, dass das Ruhegeld die aus gesundheitlichen Gründen wegfallenden Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit ersetzen soll und nicht dazu gedacht ist, zusätzliches Einkommen aus einer weiterhin ausgeübten berufsspezifischen Tätigkeit zu ergänzen.

Das kann für einen Rechtsanwalt erhebliche Konsequenzen haben.

Denn gerade juristisch qualifizierte Menschen haben häufig verschiedene Möglichkeiten, ihre Kenntnisse beruflich einzusetzen.

Und genau diese Flexibilität kann bei bestimmten Versorgungswerken für die Frage der Leistungsberechtigung relevant werden.


Warum eine private BU für Rechtsanwälte so wichtig ist

Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt einen anderen Ansatz.

Sie soll dein persönliches Einkommen absichern, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr wie vereinbart ausüben kannst.

Das ist für einen selbstständigen Rechtsanwalt besonders wichtig.

Denn dein finanzielles Risiko besteht nicht nur aus dem Wegfall deines Gehalts.

Du hast möglicherweise weiterhin:

  • private Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Immobilienfinanzierungen
  • Kanzleikosten
  • Mitarbeiterkosten
  • Leasing- und Fahrzeugkosten
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • und den langfristigen Vermögensaufbau

Die Kosten laufen weiter – auch wenn dein Einkommen wegfällt.

Deshalb reicht es nicht aus, einfach zu wissen:

„Ich bin Mitglied im Versorgungswerk.“

Die entscheidende Frage lautet:

Wie viel Geld steht mir tatsächlich monatlich zur Verfügung, wenn ich meinen Beruf als Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann?


Gerade für Gutverdiener kann die Versorgungslücke enorm sein

Ein Rechtsanwalt mit beispielsweise 8.000, 10.000 oder 15.000 Euro monatlichem Einkommen hat einen völlig anderen Absicherungsbedarf als ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen.

Und genau deshalb sollte die BU-Absicherung nicht nach dem Motto

„Ich habe doch das Versorgungswerk“

geplant werden.

Vielmehr sollte zunächst ermittelt werden:

1. Wie hoch ist dein tatsächlicher finanzieller Bedarf?

Welche monatlichen Kosten müssen auch im Leistungsfall gedeckt werden?

2. Was leistet dein Versorgungswerk tatsächlich?

Nicht theoretisch – sondern nach der für dich geltenden Satzung und unter Berücksichtigung deiner persönlichen Situation.

3. Welche Voraussetzungen musst du für die Leistung erfüllen?

Insbesondere:

  • Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit
  • Rückgabe der Zulassung
  • mögliche weitere berufliche Tätigkeiten
  • medizinische Voraussetzungen
  • Nachweispflichten
  • Warte- oder Karenzzeiten
  • Höhe und Dauer der möglichen Leistung

4. Wie hoch ist deine private BU-Rente?

Und reicht diese Rente tatsächlich aus, um deine finanzielle Situation im Ernstfall abzusichern?

5. Was passiert mit deiner Altersvorsorge?

Eine Berufsunfähigkeit kann nicht nur dein heutiges Einkommen gefährden.

Wenn über Jahre weniger oder gar keine Beiträge zur Altersvorsorge geleistet werden können, kann zusätzlich eine erhebliche Lücke im späteren Ruhestand entstehen.


„Ich zahle doch jeden Monat genug ins Versorgungswerk ein.“

Das ist vermutlich einer der häufigsten Denkfehler.

Die Höhe deiner Beiträge sagt zunächst wenig darüber aus, unter welchen Voraussetzungen du im Leistungsfall tatsächlich eine Leistung erhältst.

Ein hoher Beitrag bedeutet nicht automatisch eine umfassende Absicherung deiner aktuellen Arbeitskraft.

Das Versorgungswerk und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Deshalb sollte man sie auch nicht gegeneinander ausspielen.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob du über das Versorgungswerk abgesichert bist.

Die entscheidende Frage ist:

Ist deine gesamte finanzielle Existenz ausreichend abgesichert, wenn du deinen Beruf als Rechtsanwalt nicht mehr ausüben kannst?


Was Rechtsanwälte bei ihrer BU unbedingt prüfen sollten

Wenn du als Rechtsanwalt bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, solltest du nicht nur auf die Höhe der BU-Rente schauen.

Entscheidend sind auch die Vertragsbedingungen.

Unter anderem sollte geprüft werden:

  • Wie ist Berufsunfähigkeit konkret definiert?
  • Welche Tätigkeiten sind versichert?
  • Gibt es eine konkrete Verweisung?
  • Wie wird eine Umorganisation behandelt?
  • Welche Regelungen gelten bei einer selbstständigen Tätigkeit?
  • Wie hoch ist die versicherte BU-Rente?
  • Wie lange reicht die BU-Rente aus?
  • Ist eine Dynamik vereinbart?
  • Wie entwickelt sich die Absicherung bei steigenden Lebenshaltungskosten?
  • Wie lange läuft der Vertrag?
  • Welche Nachversicherungsmöglichkeiten bestehen?
  • Wie wurde die Gesundheitsprüfung durchgeführt?
  • Gibt es Ausschlüsse oder Risikozuschläge?
  • Passt die Absicherung noch zu deinem heutigen Einkommen und deiner beruflichen Situation?

Denn eine BU-Police, die vor zehn Jahren abgeschlossen wurde, muss heute nicht automatisch noch zu deinem Leben passen.


Mein Rat an Rechtsanwälte: Verlass dich nicht auf ein einziges Versorgungssystem

Das aktuelle Beispiel zeigt sehr deutlich, warum eine ganzheitliche Betrachtung notwendig ist.

Die private BU kann leisten, während das Versorgungswerk nicht oder nicht in gleicher Weise leistet.

Das bedeutet nicht, dass ein Versorgungswerk „schlecht“ ist.

Im Gegenteil: Die berufsständische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Alters- und sozialen Absicherung vieler Rechtsanwälte.

Aber sie ersetzt nicht automatisch eine individuell geplante Absicherung deiner Arbeitskraft.

Wer als Rechtsanwalt ein hohes Einkommen erzielt, sollte deshalb genau wissen, welche Leistungen aus welchem System tatsächlich zu erwarten sind.


BU-Check für Rechtsanwälte: Wie gut bist du wirklich abgesichert?

Du bist Rechtsanwalt, Mitglied in einem Versorgungswerk und hast eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Dann lohnt sich eine Überprüfung.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht:

„Habe ich eine BU?“

Sondern:

„Was passiert finanziell mit mir, wenn ich meinen Beruf morgen nicht mehr ausüben kann?“

Ich unterstütze dich dabei, deine bestehende Absicherung zu analysieren und mögliche Versorgungslücken aufzudecken.

Dabei betrachten wir unter anderem:

Versorgungswerk + private BU + Einkommen + laufende Kosten + Altersvorsorge

und bringen diese Bausteine in einen Zusammenhang.

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Fazit

Wer als Rechtsanwalt jeden Monat einen hohen Beitrag in sein Versorgungswerk zahlt, sollte daraus nicht automatisch schließen, dass damit auch das persönliche Berufsunfähigkeitsrisiko ausreichend abgesichert ist.

Versorgungswerk und private Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwei unterschiedliche Systeme.

Und gerade die Voraussetzungen für Leistungen wegen Berufsunfähigkeit können sich unterscheiden.

Die Rechtsprechung zeigt zudem, dass selbst Tätigkeiten wie eine juristische Dozententätigkeit im Einzelfall einer Leistung aus dem Versorgungswerk entgegenstehen können.

Deshalb gilt:

Nicht darauf verlassen, dass das Versorgungswerk schon zahlen wird.

Sondern vorher prüfen, was tatsächlich abgesichert ist.

Denn wenn deine Arbeitskraft dein wichtigstes Kapital ist, sollte auch die Absicherung dieses Kapitals professionell geplant sein.


Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Voraussetzungen für Leistungen wegen Berufsunfähigkeit unterscheiden sich je nach Versorgungswerk und können sich durch die jeweilige Satzung und die individuelle berufliche Situation ergeben. Für eine verbindliche Beurteilung eines konkreten Leistungsanspruchs ist die Prüfung der jeweiligen Satzung und des Einzelfalls erforderlich.